Antrag auf Aufnahme in den Eichsfelder-Kreis als passives Mitglied

Ich beantrage mit Wirkung ab dem nächsten Monatsersten meine Aufnahme in den Eichsfelder-Kreis als passives Mitglied

 

Der Beitrag für das erste Kalenderjahr der Mitgliedschaft ist anteilig zu entrichten. Die folgenden jährlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 2. Januar fällig.
Ich ermächtige den Verein, die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Mitgliedschaft stehenden Daten zu speichern, soweit dies zur üblichen Betreuung oder zur ordnungsgemäßen Durchführung der Mitgliedsbeziehungen erforderlich ist. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.
Der Austritt aus der Mitgliedschaft kann nur schriftlich an den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines jeden Kalenderjahres erklärt werden. Ich versichere die Richtigkeit bzw. die Vollständigkeit vorstehender Angaben.



 

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